Zum Hauptinhalt springen

Mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 3. Oktober 1868 landesherrlich genehmigtes Regulativ, betreffend die Feststellung des ritterschaftlichen Taxwerthes von Gütern und deren Bepfandbriefung nach Maaßgabe der behufs der Grundsteuerveranlagung ermittelten Reinerträge: (Gesetz-Sammlung für 1868, S. 894)

Kur- und Neumärkisches Ritterschaftliches Kredit-Institut [Sonstige]
Preußen: [Verlag nicht ermittelbar], 1868
Buch, Gedruckte Ressource - Seite 2-3

Titel:
Mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 3. Oktober 1868 landesherrlich genehmigtes Regulativ, betreffend die Feststellung des ritterschaftlichen Taxwerthes von Gütern und deren Bepfandbriefung nach Maaßgabe der behufs der Grundsteuerveranlagung ermittelten Reinerträge: (Gesetz-Sammlung für 1868, S. 894)
Körperschaft: Kur- und Neumärkisches Ritterschaftliches Kredit-Institut [Sonstige]
Verwandtes Werk:
Veröffentlichung: Preußen: [Verlag nicht ermittelbar], 1868
Medientyp: Buch
Datenträgertyp: Gedruckte Ressource
Umfang: Seite 2-3
Sonstiges:
  • Weiterer Titel: Regulativ, betreffend die Feststellung des ritterschaftlichen Taxwerthes von Gütern und deren Bepfandbriefung nach Maaßgabe der behufs der Grundsteuerveranlagung ermittelten Reinerträge; Regulativ, betreffend die Feststellung des ritterschaftlichen Taxwertes von Gütern und deren Bepfandbriefung nach Maßgabe der behufs der Grundsteuerveranlagung ermittelten Reinerträge
  • Kopftitel
  • Mit dem Regulativ (s. dort, § 1) in Verbindung stehender Akteur: Kur- und Neumärkisches Ritterschaftliches Kredit-Institut
  • Es fehlt mindestens 1 Blatt (Seite 1), da Seite 2-3 sich auf demselben Blatt befinden.
  • Sprache: Deutsch
  • hbz Verbund-ID: HT020924803

Klicken Sie ein Format an und speichern Sie dann die Daten oder geben Sie eine Empfänger-Adresse ein und lassen Sie sich per Email zusenden.

oder
oder

Wählen Sie das für Sie passende Zitationsformat und kopieren Sie es dann in die Zwischenablage, lassen es sich per Mail zusenden oder speichern es als PDF-Datei.

oder
oder

Bitte prüfen Sie, ob die Zitation formal korrekt ist, bevor Sie sie in einer Arbeit verwenden. Benutzen Sie gegebenenfalls den "Exportieren"-Dialog, wenn Sie ein Literaturverwaltungsprogramm verwenden und die Zitat-Angaben selbst formatieren wollen.

xs 0 - 576
sm 576 - 768
md 768 - 992
lg 992 - 1200
xl 1200 - 1366
xxl 1366 -