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Qui tacet, consentire videtur - eine Rechtsregel im Kommentar: Vorläufer in kanonistischen Brocardasammlungen und zeitgenössische Kommentierung

Stefan Tobias Schwartze
Paderborn [u.a.]: Schöningh, 2003
Quelle, Hochschulschrift, Buch, Gedruckte Ressource - 205 S.

Titel:
Qui tacet, consentire videtur - eine Rechtsregel im Kommentar: Vorläufer in kanonistischen Brocardasammlungen und zeitgenössische Kommentierung
Verantwortlichkeitsangabe: Stefan Tobias Schwartze
Autor/in / Beteiligte Person: Schwartze, Stefan Tobias (1966-) [Autor/in]
Verwandtes Werk:
Veröffentlichung: Paderborn [u.a.]: Schöningh, 2003
Inhaltstyp: Quelle
Medientyp: Hochschulschrift, Buch
Datenträgertyp: Gedruckte Ressource
Umfang: 205 S.
ISBN: 3506734067; 9783506734068
Schlagwort:
  • Katholische Kirche. Papst (1294-1303 : Bonifatius VIII.): Liber sextus, Schweigen, Willenserklärung
Sonstiges:
  • Gesamttitelangabe: Rechts- und staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft ; NF,104
  • RVK (Regensburger Verbundklassifikation): BR 1800
  • RVK (Regensburger Verbundklassifikation): BR 3600
  • RVK (Regensburger Verbundklassifikation): BR 1871
  • Bochum, Univ., Diss., 2000
  • Sprache: Deutsch; Latein
  • hbz Verbund-ID: HT013662129

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