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Securis Ad Radicem Posita, Oder Gründtlicher Bericht Loco Libelli, Worin der Stadt Cöllen am Rhein Ursprung und Erbawung klär- und umbständtlich vorgestellt, auch ferner angewiesen ist: wasmassen dieselbe darsieder biß ins fünffte Saeculum in der Römischen Käyseren Beherrschung gestanden; Nachgehends von Childerico I. denen Fränckischen Königen unterthänig gemacht, und in deren Gerhorsamb uber 400. Jahr, biß zu Abgang deß Carolinischen Stamms verblieben, hernacher dem Teutschen Reich einverleibt, und endlich durch den Römischen Kaysern Teutscher Nation, Otten, der Grosse genandt, seinem Bruderen dem Cöllnischen Ertzbischoffen Brunoni, mit Landtsfürstlicher hoher Obrigkeit, sambt anklebender Weltlicher Gerichtsbarkeit, auch allen hohen und nideren Herrlichkeiten, erblich überlassen; Von denen Ertzbischoffen viele hundert Jahren ruhig beherrschet, in denen letzteren Zeiten aber für eine ungemittelte freye Reichs-Statt gantz irrig geachtet worden, und nunmehr dem Cöllnischen Ertzbischthumb, als dessen Haupt-Stadt, wiederumb beyzufügen, und ihrem rechtmässigem Landts-Fürsten und Herren, Hn. Maximilian Henrichen, Ertzbischoffen zu Cöllen, deß Heiligen Römischen Reichs durch Italien Ertz-Cantzlern und Churfürsten ... vermittels Richterlichen Spruchs zu zuerkennen seye

[Petrus Alexander Bossart]
Von newem getrucket. - Bonn: Rommerskirchen, 1729
Quelle, Buch, Gedruckte Ressource - [4] Bl., 375, 34 S., [6], [3] Bl., [1] gef. Bl. : Ill.

Titel:
Securis Ad Radicem Posita, Oder Gründtlicher Bericht Loco Libelli, Worin der Stadt Cöllen am Rhein Ursprung und Erbawung klär- und umbständtlich vorgestellt, auch ferner angewiesen ist: wasmassen dieselbe darsieder biß ins fünffte Saeculum in der Römischen Käyseren Beherrschung gestanden; Nachgehends von Childerico I. denen Fränckischen Königen unterthänig gemacht, und in deren Gerhorsamb uber 400. Jahr, biß zu Abgang deß Carolinischen Stamms verblieben, hernacher dem Teutschen Reich einverleibt, und endlich durch den Römischen Kaysern Teutscher Nation, Otten, der Grosse genandt, seinem Bruderen dem Cöllnischen Ertzbischoffen Brunoni, mit Landtsfürstlicher hoher Obrigkeit, sambt anklebender Weltlicher Gerichtsbarkeit, auch allen hohen und nideren Herrlichkeiten, erblich überlassen; Von denen Ertzbischoffen viele hundert Jahren ruhig beherrschet, in denen letzteren Zeiten aber für eine ungemittelte freye Reichs-Statt gantz irrig geachtet worden, und nunmehr dem Cöllnischen Ertzbischthumb, als dessen Haupt-Stadt, wiederumb beyzufügen, und ihrem rechtmässigem Landts-Fürsten und Herren, Hn. Maximilian Henrichen, Ertzbischoffen zu Cöllen, deß Heiligen Römischen Reichs durch Italien Ertz-Cantzlern und Churfürsten ... vermittels Richterlichen Spruchs zu zuerkennen seye
Verantwortlichkeitsangabe: [Petrus Alexander Bossart]
Autor/in / Beteiligte Person: Bossart, Peter Alexander [Autor/in]
Link:
Verwandtes Werk:
Ausgabe: Von newem getrucket
Veröffentlichung: Bonn: Rommerskirchen, 1729
Inhaltstyp: Quelle
Medientyp: Buch
Datenträgertyp: Gedruckte Ressource
Umfang: [4] Bl., 375, 34 S., [6], [3] Bl., [1] gef. Bl. : Ill.
Schlagwort:
  • Köln, Reichsunmittelbarkeit, Geschichte
Sonstiges:
  • Weiterer Titel: Oder Gründtlicher Bericht Loco Libelli, Worin der Stadt Cöllen am Rhein Ursprung und Erbawung klär- und umbständtlich vorgestellt, auch ferner angewiesen ist
  • FEI-Fingerprint nach dem Ex. der USB Köln
  • Vorlageform des Erscheinungsvermerks: In der Churfürstl. Residentz-Stadt Bonn von newem getrucket, Bey Leonard Rommerskirchen, Churfürstl. Hoff-Buchhändler und Buchtrucker. Anno 1729.
  • In Fraktur
  • Sprache: Latein; Deutsch
  • hbz Verbund-ID: HT008289822

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