Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
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Das DRW ist ein historisches Wörterbuch der deutschen Rechtssprache. Es behandelt die Sprache des Rechts vom Beginn der schriftlichen Überlieferung in lateinischen Urkunden der Völkerwanderungszeit bis etwa 1800. Der Begriff Rechtssprache bezeichnet keine Fachsprache im engeren Sinne, sondern den Allgemeinwortschatz in seinen rechtlichen Bezügen. Dargestellt wird, wie sich Rechtsvorstellungen und Rechtsinstitute in der Alltagssprache manifestiert haben. Das DRW enthält somit nicht bloß juristische Fachbegriffe, sondern auch alle Wörter der Allgemeinsprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten.
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